Gertrud Moser, ......................................... Binzen,
Tel. 0...........Email .....
Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br.
Berliner Allee 1 79114 Freiburg i.Br. 1.
Oktober 2019 200 Js 17515/19 Termin für
Stellungnahme: 4. Oktober 2019
In dem Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Ida Moser wegen
des Verdachts der Erpressung der Staatsanwältinnen
Sattler-Bartusch und Dr. Reil rege ich an, das
Ermittlungsverfahren gegen mich gem. § 170 Abs. 2 StPO
einzustellen. Gegen mich als Beschuldigte wird wegen
Erpressung ermittelt. Der Tatbestand der Erpressung setzt nach
§ 253 StGB voraus, dass eine Person einen anderen Menschen
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigt und dadurch dem Vermögen der Genötigte einen Nachteil
zufügt, um sich zu Unrecht zu bereichern. Rechtswidrig ist die
Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels
zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Aus
dem Inhalt der Ermittlungsakten ist nicht ersichtlich, auf
welchen Aktenseiten bewiesen wird, dass eine Erpressung
vorliegt.
Das gilt sowohl für die Briefe an die beiden
Staatsanwältinnen als auch auf den in der Akten vorhanden
Homepageseiten von
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Meine Fall-Homepage dokumentiert, wie ich durch Falschaussagen
meiner Nachbarin-X erhebliche Rechtsfolgen, Kosten und Rufmord
seit 10 Jahren er-dulden muss.
Sie dokumentiert auch, dass die Staatsanwaltschaft sämtliche
Strafanzeigen von mir wegen diverser Falschaussagen abgelehnt
hat. Das ist ein Albtraum in einem Rechtsstaat.
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