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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


PDF-Schreiben an die Polizei


Moser-Adresse ........

Per Email als PDF-Dokument an we......................v@polizei.bwl.de

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein

24.07.2019

Az ST/1177815/2019
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher
Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1. April 2019

Eingang am 10.07.2019 bei mir

Sehr geehrter Herr Pfaff,
sehr geehrte Damen und Herren,

 
1. Zu dem genannten Termin werde ich nicht erscheinen,
weil ich anhand Ihres Schreibens nicht verstehen kann,
wieso ich den Straftatbestand der Erpressung begangen haben soll.

Vermutlich ist eine Erpressung nach dem Strafgesetzbuch gemeint:

StGB § 253 Erpressung
 
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2)  Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
 
(3) Der Versuch ist strafbar.
 
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

 

  Daher beantrage ich zunächst die Einsicht in die Akten.
Ob ich dann einen Rechtsanwalt hinzuziehe, entscheide ich danach.

Laut Schreiben vom Leitenden Oberstaatsanwalt, Herrn Heering, vom 03.04.2019 Az 80 ARDB 1/19 werden die im Vorverfahren einer angeblichen Straftat entstehenden Rechtsanwaltskosten nicht vom Staat ersetzt, falls sich ergeben soll, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.
 

 

- 2 -
 

2. Ich weise erneut darauf hin,
dass mein umfangreicher, ungerechter Rechtsfall durch
einen Polizeibericht 2009 von Ihnen mit drastischen Falschaussagen
der Nachbarin-X entstanden ist.
Zu diesem Bericht haben Sie, die Polizei und die Staatsanwaltschaft nachweislich nichts zu meinen Gunsten ermittelt und
Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt. Das gilt auch für die beteiligten Gerichte.

Daher war Nachbarin-X so dreist und hat am 22. November 2017 einen ähnlichen Bericht verursacht, in dem sie sich bis auf das Jahr 2009 bezog.

Nach 10 Jahren kann ich dies wohl drastischer formulieren:

Meine Nachbarin-X  (in Kooperation mit ihrem Mann xxxx)
darf seit 2009 die Polizei, Gerichte und die Staatsanwaltschaft verarschen

und ich muss dafür mit Rechtsfolgen, Rufmord, Psychoterror und unangemessen hohen Kosten und Zeitaufwand büßen.
Dass ich dabei extrem untätige, nicht nach meinem Willen arbeitende Anwälte und betrügerische Anwälte hatte, darf mir auch nicht angelastet werden.

Die beteiligten Personen bei der Polizei sind daher verantwortlich
für meinen langjährigen, ungerechten Rechtsfall!
Und dazu gehören auch die beiden Anzeigenerstatterinnen bzw. Staatsanwältinnen.
Dazu gibt es entsprechende Aktenberge, in denen ich mich seit 2009 mit vielen Schriftstücken und rationalen Argumenten vergeblich zur Wehr gesetzt habe.

Einige Argumente von mir, die schon in anderen Akten bzw. Schreiben von mir enthalten sind:

Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch die Polizei,
weil sie meine sämtlichen Versuche zur Feststellung des Wahrheitsgehalts im Polizeibericht von 2009 abgelehnt hat. Außerdem hat sie nach meiner ersten sofortigen Beschwerde keinen analogen Bericht erstellt wie sie es für die Denunziantin Nachbarin-X getan hat.
 

Arglistige Täuschung bzw. Handeln durch Staatsanwältin Dr. Reil,
Az 85 Js 9229/09
, später unterstützt durch den Leitenden Staatsanwalt Inhofer, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem baden-württembergischen Justizministerium.

Die Interpretationen von Dr. Reil sind rechtswidrig. Sie hat die Entmündigungsakte XVII 9635 angefordert, Teile daraus kopiert und somit eine Beiakte angelegt.
Auch sie hätte das rechtswidrige Gerichtsschreiben, mit dem das Entmündigungsverfahren eingeleitet wurde, erkennen können.

- 3 -
 

  Laut späteren Aussagen der Staatsanwaltschaft Lörrach (Leitender StA Inhofer) wurde mein Fall überprüft. Aufgrund einer Akteneinsicht durch mich und später nochmals zusammen mit der Rechtsanwältin Grether ist keine Prüfung erfolgt.

Diese angebliche Prüfung hat auch Richter Dahmen in seinem Urteil Az 5 C 1601/16 verwendet, indirekt auch die Richterin Dr. Puchinger in ihrem Urteil Az 2 C 1446/14.

Diese Feststellung ist im Schreiben an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 14 Wx 45/12 erfolgt.

Zur Schadenersatzzahlung sind alle Personen und Institutionen verpflichtet,
die mich seit 2009
mit falschen, irreführenden, beleidigenden Aussagen belastet haben und/oder mir wichtige, übliche Rechte verweigert haben
und/oder wichtige Tätigkeiten zu meinen Gunsten unterlassen haben.

Bis 2009 hatte ich keinerlei Erfahrungen mit
gerichtlichen,
staatsanwaltlichen und
gegen mich gerichteten polizeiliche Aktivitäten.

 

Obwohl ich mich sofort nach nach Bekanntwerden (1. Akteneinsicht) der belastenden Schriftstücke: Polizeibericht und Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt gewehrt habe, sind mir jegliche beanspruchten Rechte von Richter Trefzer, der Polizei und dem Landratsamt verweigert worden. Später auch durch die Staatsanwältin Dr. Reil im Rahmen meiner selbstgeschriebenen (ersten) Strafanzeige. Az 85 Js 9229/09

Das Unterlassen der Ermittungen und Unterlassen von Beweisen sind schwerste Verstöße durch die beteiligten Personen im Rechtsstaat Bundesrepublik.

Damit haben die beteiligten Personen aus Polizei und Justiz gegen
StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung:
 

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Ebenfalls liegt hier m.E. Beihilfe zu Straftaten vor:
StGB § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

 
 

- 4 -

 

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Strafanzeigen mit ausführlichen Begründungen für die Falschaussagen der Nachbarin-Xwurden abgelehnt, d.h. es wurde auch nichts ermittelt.
Polizeiberichte und die Strafanzeige wegen Bedrohung hatten Rechtsfolgen und Psychoterror für mich und auch hier wurde nicht ordnungsgemäß ermittelt.


3. Normalerweise schützt die Kriminalpolizei vor Schäden,
z.B. durch umfangreiche Beratung per Broschüren, Online und in den Medien
In meinem Fall bin ich zur zwei irreführende Polizeiberichte mit Falschaussagen im Auftrag meiner Nachbarin Nachbarin-X massiv geschädigt worden
 

4. Es ist ein Armutszeugnis für die Polizei, wenn Rechtsanwälte davor warnen, einer Vorladung der Polizei zu folgen.
Eines von vielen Beispielen:
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung_108490.html
   
 

Hier fehlt der Text aus urheberrechtlichen Gründen für den eben genannten Link

   
G. Moser

Geändert am:   07.04.2023

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