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Protokoll Amtsgericht Lörrach 3 C 458/18


Az.: 3 C 458/18

Amtsgericht Lörrach

Protokoll

aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Lörrach am Freitag, 22.06.2018 in Lörrach.

Gegenwärtig:

Richterin am Amtsgericht Dr. Reupert

Von der Zuziehung eines Protokollführers gem. § 159 Abs. 1 ZPO wurde abgesehen.

In dem Rechtsstreit

Gertrud Moser, J................................, 79589 Binzen - Klägerin -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Anwalt 14, Adresse.................

gegen

Anwalt 12, ................................., 79539 Lörrach - Beklagter -

Prozessbevollmächtigter:
Anwalt 12

 

wegen Forderung

erscheinen bei Aufruf der Sache:
Die Klägerin in Person und der Beklagte in Person. Sitzungsbeginn: 11:45 Uhr


Seite 2

Die Sach- und Rechtslage wird erörtert.

Die Klägerin erklärt:
Es ist richtig, dass mich Herr Rechtsanwalt 14 im Termin heute nicht vertritt. Ich vertrete mich selbst. Ich stelle den Antrag aus der Klageschrift vom 11.04.2018.

Der Beklagte beantragt die Klage abzuweisen unter Bezugnahme auf den schriftlich gestellten Antrag mit Schriftsatz vom 30.04.2018.

Der Beklagte legt einen Schriftsatz vom heutigen Tag vor und stellt auch mündlich den dort schriftlich niedergelegten Antrag.

Die Klägerin erhält das Doppel des Schriftsatzes vom 22.06.2018, zudem die Doppel der Schriftsätze des Beklagten vom 21.06.2018.

Sodann übergibt Frau Moser als Klägerin einen Schriftsatz vom heutigen Tag. Der Beklagte erhält das Doppel.

Auf Frage des Gerichts erklärt die Klägerin:

Es war für mich schwierig im Berufungsverfahren überhaupt so schnell einen Anwalt zu finden, da ich ja zeitlich unter Druck stand. Ich war der Auffassung, dass Anwalt 12 ein guter Anwalt ist und mich entsprechend vertritt.

Aus diesem Grunde habe ich die 700,00 EUR zunächst bezahlt. Was dann genau auf mich zukam, das wusste ich aber nicht.

Insoweit verweist der Beklagte auf die beiden Schreiben Anlagen 7 und 8, in welchem ihm für seine Tätigkeit gedankt wurde.

Der Beklagte erinnert an die Entscheidung über seinen PKH-Antrag.


Seite 3

Es wird sodann wird folgender

B e s c h l u s s


verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
Dienstag, den 03.07.2018, 14:00 Uhr, Verhandlungszimmer 0.67.
 

Dr. Reupert

Richterin am Amtsgericht

..............., JAng'e
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
zugleich für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Übertragung
 vom Tonträger.

Geändert am:   10.01.2019

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