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Die Sach- und Rechtslage wird erörtert.Die Klägerin erklärt:
Es ist richtig, dass mich Herr Rechtsanwalt 14 im Termin heute
nicht vertritt. Ich vertrete mich selbst. Ich stelle den Antrag
aus der Klageschrift vom 11.04.2018.
Der Beklagte beantragt die Klage abzuweisen unter Bezugnahme
auf den schriftlich gestellten Antrag mit Schriftsatz vom
30.04.2018.
Der Beklagte legt einen Schriftsatz vom heutigen Tag vor und
stellt auch mündlich den dort schriftlich niedergelegten Antrag.
Die Klägerin erhält das Doppel des Schriftsatzes vom
22.06.2018, zudem die Doppel der Schriftsätze des Beklagten vom
21.06.2018.
Sodann übergibt Frau Moser als Klägerin einen Schriftsatz vom
heutigen Tag. Der Beklagte erhält das Doppel.
Auf Frage des Gerichts erklärt die Klägerin:
Es war für mich schwierig im Berufungsverfahren überhaupt so
schnell einen Anwalt zu finden, da ich ja zeitlich unter Druck
stand. Ich war der Auffassung, dass
Anwalt 12 ein guter Anwalt ist
und mich entsprechend vertritt.
Aus diesem Grunde habe ich die 700,00 EUR zunächst bezahlt.
Was dann genau auf mich zukam, das wusste ich aber nicht.
Insoweit verweist der Beklagte auf die beiden Schreiben
Anlagen 7 und 8, in welchem ihm für seine Tätigkeit gedankt
wurde.
Der Beklagte erinnert an die Entscheidung über seinen
PKH-Antrag. |