In ihrem Schreiben vom 17.05.2018 bezieht sie sich auf Seite 2
auf Äußerungen aus dem Jahr 2013. So soll das mir von der AE
Nachbarin-X unterstellte
"auffällige Verhalten" in einer liberalen Gesellschaftsordnung
kein Unwerturteil sein. Damit ist diese Bezeichnung nur aus
einem Ausschnitt von weiteren falschen und abwertenden
Äußerungen der AE Nachbarin-X
entnommen, die insgesamt auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht
werden sollten.
Dazu gehört eine Interpretation des gesamten Textes, der mich
eindeutig schädigen sollte.
Laut meinen verschiedenen Texten in verschiedenen Akten ist
es durchaus denkbar, dass die AE
Nachbarin-X falsche Angaben
zu ihrer beruflichen Tätigkeit macht.
Staatsanwältin Schaper hält es nicht für nötig, diese zu
überprüfen.
Damit wurde mir wieder einer von vielen möglichen Beweisen zu
meinen Gunsten und gegen die AE
Nachbarin-X verweigert.
Kurz: Der Staatsanwaltschaft liegen viele Falschaussagen und
herabsetzende Äußeren durch die AE
Nachbarin-X vor.
Daher habe ich den Eindruck, dass hier
keine ordnungsgemäßen Textinterpretationen
durchgeführt werden und die AE
Nachbarin-X seit Jahren von
der Polizei, vom Landratsamt, von den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft einseitig begünstigt und ich einseitig
gedemütigt werde.
Und im November 2017 besaß die AE
Nachbarin-X die
Dreistigkeit,
erneut bei der Polizei falsch auszusagen
und bis heute werden mir wieder jegliche Rechte zu meinen
Gunsten verweigert,
d.h. nach dem heutigen Stand meiner Informationen.
Die beteiligten Personen bei Polizei, Amtsgericht und
Staatsanwaltschaft wissen genau, wie sie mich quälen und
demütigen können.
G. Moser
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