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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Schreiben zur Verteidigung gegen den Strafbefehl

Hochgeladen am 3. April 2023, verlinkt am 22.04.2023


Gertrud Moser, ....................., 79589 Binzen, Tel. 07621 / ...................

Persönlicher Einwurf am Sonntag um 9 Uhr, war nicht möglich,
weil der Briefkasten an der Straße für das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft voll war

Daher als PDF-Dokument per Email

Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

27. Mai 2018

31 Cs 86 Js 17536/17
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung
 

Hier: Textinterpretationen der Aussagen der AE Nachbarin-X bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und beim Amts- und Landgericht
können Beleidigungen gegen G. Moser sein und sind es auch
 

Aufgrund einer Initiative vom Land Baden-Württemberg gibt es den Slogan "Wir können alles. Außer hochdeutsch". Passend oder auch unpassend ist dieser Spruch auch auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Lörrach zu finden:

Für mich gilt folgende Erkenntnis:


Begründung mit einigen Beispielen:
 

I. Verhalten von Staatsanwältin Dr. Reil
(Az 85 Js 9229/09 gegen AE Nachbarin-X)

2009 hat Staatsanwältin Dr. Reil meine Strafanzeige mit unzureichenden Gründen am 06.11.2009 abgelehnt,
wobei sie nur auf einen Teil des Polizeiberichts

Anlage T 1

eingegangen ist und wichtige belastende, falsche Aussagen weggelassen hat.
 
Jeder Mensch kann ab und wütend sein und weinen. Für mich gab es damals genügende Gründe aus dem vergangenen Verhalten meiner Nachbarn.

Aus meinem Entschuldigungsschreiben ist der wirkliche Sachverhalt dargestellt.

Ich habe mich nur an den Ehemann der AE Nachbarin-X gewandt. Über ihn habe ich mich am Tag zuvor geärgert.

Der durch die AE Nachbarin-X veranlasste Polizeibericht enthält falsche, beleidigende Aussagen.
 

Die Textinterpretationen der Staatsanwältin am 06.11.2009

Anlage T 2

zu meinen Schreiben und dem Polizeibericht sind daher teilweise haarsträubend. Außerdem ließ sie wichtige diskriminierende und falsche Aussagen einfach weg.

Das belegen meine Argumente

im erfolglosen Schreiben vom 19.11.2009

Anlage T 3


Nach meiner ersten Akteneinsicht im Februar 2010 schrieb ich folgenden Brief an die Staatsanwältin, aus dem auch meine Unwissenheit über die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft hervorgeht.
Anlage T 4

Meine Beschwerden mit vielen berechtigten Argumenten wurden m.E. vom leitenden Oberstaatsanwalt Inhofer, der Generalstaatsanwaltsschaft und später vom baden-württembergischen Justizministerium, gelehnt.
Beispiel Okt 2010

Anlage T 5


Erst 2012 habe ich im Rahmen einer Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass nichts zum Wahrheitsgehalt ermittelt wurde.
Stattdessen ließ sich Staatsanwältin Dr. Reil die Betreuungsakte (faktisch Entmündigungsakte) schicken und hat aus einem Teil davon Kopien für eine Beiakte erstellt, und zwar mit Folgebelegen, z.B. das psychiatrische Gutachten).
Die Beiakte enthält daher Anfangs- und Folgeaktenseiten.
 
Daher schrieb ich am 23.05.2012 einen Brief an die Staatsanwaltschaft,
um erneut auf die Ungerechtigkeiten gegen mich hinzuweisen.

Anlage T 6


Am 28.05.2012 schrieb ich einen erfolglosen Antrag
auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.05.2012

Anlage T 7


II.

 
Verhalten von Staatsanwältin Sattler-Bartusch
(86 Js 7931/13 gegen Moser)
 
2013 kam ich in ein Strafverfahren wegen Bedrohung.
Das Verfahren wurde mangels Tatbestand eingestellt.
Ich wurde aber durch die hohen Anwaltskosten trotzdem bestraft.

Auf die mehrfache Nachfrage, aus welchen Aktenseiten und Textteilen sich für die Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Bedrohung ergeben hat, gab es niemals eine konkrete passende Antwort.

Auch der ehemalige leitende Oberstaatsanwalt Inhofer hat dieses Verhalten verteidigt und für rechtens befunden.
 


III.
 
Verhalten von Staatsanwältin Schaper
 
In ihrem Schreiben vom 17.05.2018 bezieht sie sich auf Seite 2 auf Äußerungen aus dem Jahr 2013. So soll das mir von der AE Nachbarin-X unterstellte "auffällige Verhalten" in einer liberalen Gesellschaftsordnung kein Unwerturteil sein.

Damit ist diese Bezeichnung nur aus einem Ausschnitt von weiteren falschen und abwertenden Äußerungen der AE Nachbarin-X entnommen, die insgesamt auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht werden sollten.
Dazu gehört eine Interpretation des gesamten Textes, der mich eindeutig schädigen sollte.

Laut meinen verschiedenen Texten in verschiedenen Akten ist es durchaus denkbar, dass die AE Nachbarin-X falsche Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit macht.
Staatsanwältin Schaper hält es nicht für nötig, diese zu überprüfen.
Damit wurde mir wieder einer von vielen möglichen Beweisen zu meinen Gunsten und gegen die AE Nachbarin-X verweigert.

Kurz: Der Staatsanwaltschaft liegen viele Falschaussagen und herabsetzende Äußeren durch die AE Nachbarin-X vor.

Daher habe ich den Eindruck, dass hier

keine ordnungsgemäßen Textinterpretationen

durchgeführt werden und die AE Nachbarin-X seit Jahren von der Polizei, vom Landratsamt, von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft einseitig begünstigt und ich einseitig gedemütigt werde.

Und im November 2017 besaß die AE Nachbarin-X die Dreistigkeit,
erneut bei der Polizei falsch auszusagen
und bis heute werden mir wieder jegliche Rechte zu meinen Gunsten verweigert,
d.h. nach dem heutigen Stand meiner Informationen.

Die beteiligten Personen bei Polizei, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft wissen genau, wie sie mich quälen und demütigen können.

G. Moser
 



GM-Kommentar:

Vermutlich wieder erfolgloses Schreiben, um endlich die Falschaussagen gegen mich zu beweisen.


Geändert am:   18.01.2024

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