Sehr geehrter Herr L.,soweit ich mich entsinne, war die
angebliche Aussage von mir in der Anzeige wegen Beleidigung in
der "Du-Form".
Ich würde meine Nachbarin auf keinen Fall duzen.
Auf zwei Schildern ist allerdings die Du-Form enthalten.
Das 8. Gebot gibt es in verschiedenen Versionen, aber immer
in der Du-Form.
Das ergänzende Schild "Ansonsten ...." ist daher auch in der
Du-Form.
Seit 2017 verwende ich auf der Homepage oft die Bezeichnung
"Nachbarliches Lügenluder".
Wie ich umfangreich belegt habe, wurden mir von keiner
staatlichen Institution übliche rechtsstaatliche Rechte zur
Wahrheitsfindung gewährt.
Ebenfalls gibt es umfangreiche Kommentare von mir zu den
diversen Falschaussagen von Nachbarin-X
über mich.
Daher ist die anonymisierte Bezeichnung "nachbarliches
Lügenluder" keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.
Ich verwende sie auf der Homepage seit etwa 1 Jahr.
Ich habe diese Bezeichnung aber nicht direkt gegenüber ihr
verwendet.
Meine Äußerungen sind im Brief vom 28.12.2017 enthalten.
(Fehler: Gemeint war der 28.11.2017)
Ich erwarte nun übliche rechtsstaatliche Untersuchungen zu
meinem Fall, die mir seit 2009 verweigert und somit mein Leben
zerstört haben.
Aufgrund meines Falls bin ich heute auch schon um 3 Uhr
aufgewacht.
Mit freundlichem Gruß
Gertrud Moser
(zur Zeit in Leipzig) |