Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Amtsgericht
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen,
Davon erfahren am 7.09.2017
bei der Akteneinsicht.
Abschrift am 31.10.2017 von meinen Fotos bei der Akteneinsicht


AS 273

Anwalt 12 - Adresse 

Amtsgericht

 

Lörrach

   

Lörrach, 5.8.2017

2 C 59/17

In Sachen
Anwalt 12 gegen Moser
wegen Forderung
hier: Prozesskostenhilfe-Gesuch
Erweiterung für Zwischenfeststellungsklage (§ 303 ZPO)

Ich beabsichtige, für die Anspruchsbegründung auf Schadenersatz auf

    Feststellung
zu klagen - mit bewilligter Prozesskostenhilfe:
  1. Es wird festgestellt, dass der Kläger mit seinem Anwaltsschreiben an die Beklagte vom 4.2.2016 seine Informationspflicht aus dem Mandat in der Verwaltungsrechtssache Moser gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung - Verwaltungsgericht Freiburg:
4 K 1908/15 (4 K 2377/15, 4 K 2449/15) - ausgeübt hat.
  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte in ihren Strafanzeigen, Beschwerden und Anträgen auf einstweilige Verfügung gegen den Kläger
 
    - vom 13.2.2016 ff. bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach - 82 Js 1826/16 -

AS 275

- 2 -

 

    - vom 14.4.2016 ff. bei dem Amtsgericht Lörrach in Sachen Moser gegen Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung - 6 C 472/16 -
die Tatsache und Ergebnisse der mündlichen Verhandlung in den Verwaltungsrechtssachen 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15 des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.1.2016 verschwiegen hat.

Begründung:


Ich nehme Bezug und verweise auf den Vortrag zur Anspruchsbegründung bis 3.8.2017 sowie auf die vorgelegten Dokumente:

Anlagen   K 16, K 17, K 17.1
K 21, K 22, K 22.1, K 22.2
K 23
Die Erfüllung meiner anwaltlichen Informationspflicht gegenüber der Frau Moser mit meinem Schreiben vom 4.2.2016 habe ich mit SS vom 27.7.2017 vorgetragen und belegt.

Frau Moser hat das Schreiben vom 4.2.2016 gegen mich verwendet in der Strafanzeige vom 13.2.2016

    Beiziehung der Ermittlungsakten aaO


- sowie in ihrer Beschwerde an die RAK Freiburg vom 15.2.2016 (Anlage K 17.1).

Den Termin vom 27.1.2016 in den VRS, in denen ich sie bis zur Zurückweisung vom 12.11.2015 anwaltlich vertreten hatte, hat Frau Moser in allen gegen mich gerichteten Eingaben vorsätzlich verschwiegen.

Anwalt 12

Rechtsanwalt

 


Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de