In Sachen
Moser, G. ./. Anwalt 12
wg. einstweiliger VerfügungSehr
geehrte Herr Anwalt 12,
die Schriftsatzdoppel der Antragstellerin wurden Ihnen nicht
übermittelt, da der Antrag wegen einstweiliger Verfügung mit
Beschluss vom 27.01.2017 zurückgewiesen wurde.
Eine Mitteilung war somit nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
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Justizangestellte
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