Ihr Prozesskostenhilfe-Antrag und Klage gegen die
Rechtsanwaltskammer Freiburg wegen Wiederaufnahme des Rügeverfahrens
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Anwalt 12,
Ihr Prozesskostenhilfe-Gesuch vom 28.02.2017 ist hier am
01.03.2017 und Ihre Klage vom 20.03.2017 ist hier am 22.03.2017
eingegangen: dieser Vorgang wird unter obigem Aktenzeichen
geführt.
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg wurde zur Stellungnahme und
Übersendung der Akten binnen eines Monats aufgefordert.
Mit freundlichen Grüßen
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Prof. Dr. K.
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