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Justitia
  
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Schreiben vom Landgericht Freiburg u. neues Aktenzeichen


Landgericht Freiburg im Breisgau
(Eingang 14.02.2017)
 

Landgericht, Salzstraße 17, 79098 Freiburg im Breisgau

Frau
Gertrud Moser
...............Straße ...
79589 Binzen

 

Datum: 13.02.2017
Durchwahl: 0761 2...............
Aktenzeichen: 3 T 33/17
(Bitte bei Antwort angeben)
In Sachen
Moser, G.  ./. Anwalt 12
wg. einstweiliger Verfügung hier: sonstige Beschwerde

Sehr geehrte Frau Moser,

zum Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 03.02.2017 erhalten Sie Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme bis 24.02.2017; § 571 Abs. 3, S. 1 ZPO.

Die sofortige Beschwerde dürfte aufgrund der zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts keinen Erfolg haben.

Wird die Beschwerde daher kostensparend zurückgenommen?

Mit freundlichen Grüßen

W.
Richter am Landgericht

Beglaubigt

x.......
Justizhauptsekretärin

 


Geändert am:   10.01.2019

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