In Sachen
Moser, G. ./. Anwalt 12
wg. einstweiliger Verfügung hier: sonstige BeschwerdeSehr geehrte Frau Moser,
zum
Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 03.02.2017
erhalten Sie Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme bis
24.02.2017; § 571 Abs. 3, S. 1 ZPO.
Die sofortige
Beschwerde dürfte aufgrund der zutreffenden Ausführungen
des Amtsgerichts keinen Erfolg haben.
Wird die Beschwerde daher kostensparend
zurückgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
W.
Richter am Landgericht
Beglaubigt
x.......
Justizhauptsekretärin
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