Gertrud Moser,
...................... 79589 Binzen, Tel. ..................
Persönliche Abgabe
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
03.02.2017
Aktenzeichen 2 C 1446/14
Schnellstmögliche Akteneinsicht bis spätestens 3. Februar 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Datum vom 28.01.2017 habe ich ein Fax
geschickt und die schnellstmögliche Akteneinsicht bis
spätestens 03.02.2017 begründet.
Darauf habe ich keine Antwort bekommen,
was mich in meinem langjährigen, ungerechten Rechtsfall seit
2009 nicht überrascht.
Daher komme ich heute persönlich um
........(9.05 Uhr)......
.vorbei, um die Akteneinsicht doch noch zu erreichen.
Ich weise noch einmal zum x-ten Mal darauf
hin, dass ich seit 2009 bei der Polizei, beim Amtsgericht, beim
Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft von Nachbarin-X
denunziert, d.h. mit Falschaussagen und Beleidigungen belastet
werde, ohne das die eben genannten und andere Institutionen mir
Rechte zur Aufklärung gewährt haben.
Mit einbezogen ist auch das Landratsamt
Lörrach, das ebenfalls mir jegliche Rechte zu meinen Gunsten
verweigert und Verhaltensmerkmale zeigt, die auf Korruption
hinweisen.
Trotz deutlicher schriftlicher Hinweise
haben eigene Anwälte mir zustehende Rechte nicht durchgesetzt,
sondern waren untätig, haben absichtlich nicht gewollte Eingaben
gemacht, mich hintergangen und beleidigt.
Richterin Dr. Puchinger (hat) in ihrem
Urteil noch eine abfällige Bemerkung gemacht, obwohl sie
Unterlagen hatte, nach dem mich der Rechtsanwalt Anwalt 7
betrogen hat.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt
Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft
Lörrach. Stand März 2017)
Und von der aktuellen Rechtsanwältin 10
gab es keine Aktivitäten zu meinen Gunsten, obwohl sie
umfangreiches schriftliches Material von mir bekommen hat. Mir
hätte schon der Hinweis genügt, dass man auf eine
Klageerwiderung der Gegenpartei innerhalb von 14 Tagen wieder
antworten kann.
Auch Rechtsanwalt
Anwalt 12
darf mich vor den Augen der Polizei, des Landratsamts, des
Amtsgerichts, des Landgerichts, des Verwaltungsgerichts und der
Staatsanwaltschaft mit nicht ordnungsgemäßen Verhaltensweisen
finanziell, psychisch und mit viel Zeitaufwand belasten. U.a.
sind damit auch offensichtliche Persönlichkeitsverletzungen
verbunden.
Daher habe ich inzwischen faktische
Rechtskosten von etwa 30.000 Euro.
Ich habe für diesen Rechtsfall einen extra
Computer, der nur für wenige andere Zwecke (Krankenversicherung,
Steuer, weitere Versicherungen verwendet wird).
Vor diesem Rechtsfall hatte ich einen
extra Computer für ein neuartiges Mathematiklexikon, an dem ich
schon seit Jahrzehnten gearbeitet habe.
2010 musste ich die Arbeit durch die Belastungen dieses
Rechtsfalls einstellen.
Ich bin inzwischen durch diesen Rechtsfall
so geschwächt, dass ich nicht sicher war, überhaupt noch bis zum
Jahr 2017 zu leben.
Es ist daher ein erniedrigendes und
demütigendes Gefühl,
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