Rechtsanwaltskammer Freiburg
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 •
79013 Freiburg
Herrn Rechtsanwalt
Anwalt 12
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795.... Lörrach
24.02.2016/K Beschwerde der Frau Gertrud
Moser, ...Adresse... vom 15.02.2016
BA/..../2016 (bitte angeben) Sehr geehrter Herr Kollege,
anliegend übersenden wir Ihnen die Beschwerde der Frau Gertrud
Moser, Binzen, vom 15.02.2016.
Wir bitten um Auskunft zu dieser Beschwerde bis 16. März
2016, insbesondere zu § 43 BRAO, unter Berufung auf § 56
BRAO.
Gleichzeitig teilen wir mit, dass Ihre Stellungnahme zu
dieser Beschwerde der Beschwerdeführerin nur übersandt wird,
wenn Sie mit dieser Übersendung einverstanden sind. In Ihrer
Stellungnahme bitten wir Sie, sich hierzu zu äußern.
Wir weisen darauf hin, dass Sie sich auf Ihre Schweigepflicht
berufen können, wenn Sie durch eine Stellungnahme Ihre
Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzen oder sich durch
wahrheitsgemäße Beantwortung oder Vorlage Ihrer Handakten der
Gefahr straf- oder berufsrechtlicher Verfolgung aussetzen
würden.
Ihre Berufung hierauf muss ausdrücklich schriftlich gegenüber
dem Vorstand erfolgen, ansonsten Sie Ihre Verpflichtung zur
Auskunft gem. § 56 BRAO verletzen und gegen Sie zur Erfüllung
Ihrer diesbezüglichen Pflichten Zwangsgelder angedroht und
festgesetzt werden könnten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
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Beauftragter des Vorstands
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