21.12.2015
21.12.2015
In Sachen Nachbarin-X ./.
Moser seit 2009
Mein bisheriger Rechtsanwalt,
Anwalt 12, ist nicht mehr
mein Rechtsbeistand.
Mögliche Schreiben sind daher direkt an mich zu richten.
Desweiteren habe ich eine Eingabe bei der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht, wofür ich unter
anderem meine
Stellungnahme
zum Kostenfestsetzungsbeschluss verwendet habe.
Es kann nicht sein, dass ich für falsche, herabsetzende
und beleidigende Aussagen bei der Polizei, bei der
Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht und beim Landgericht zahlen
muss, nur weil meine bisherigen
Anwälte mich nicht ordnungsgemäß unterstützt haben.
G. Moser |