Moser-Adresse ..... An
Anwalt 12-Adresse
3.11.2015
Kaum Hoffnung auf die Gewährung von Schadenersatz
Kaum Hoffnung auf Aktenlöschung
Beweismittel für die Klage gegen die Polizei
Sehr geehrter Anwalt 12
Wie im Betreff erwähnt habe ich kaum Hoffnung auf irgendeinen
Erfolg in der nächsten Zeit.
Grund: Die tatsächlichen Folgen und finanziellen Belastungen
werden nicht insgesamt vor Gericht vorgetragen. Die
Hauptbelastung sind die Anwaltskosten und meine großer Arbeits-
und Zeitaufwand für die Erstellung der Unterlagen. Außerdem gibt
es hohe Druckkosten und unzählige Portoaufwendungen.
Die von Ihnen angegebenen Gründe für eine mögliche
Aktenlöschung halte ich nicht für ausreichend. Ich bin in den
Klageerwiderungen beim Amtsgericht und Landgericht massiv
belastet und nicht verteidigt worden, obwohl ich
Anwältin 10 und Ihnen
schriftliche Gegenargumente abgegeben habe. Damit bin ich jetzt
noch stärker belastet, was einer Aktenlöschung widerspricht.
Beim Verwaltungsgericht können Sie dieses Ziel im Rahmen der
bestehenden Aktenzeichen angeben. Ich bin mir aber sicher, dass
eine Klage dazu beim Landgericht erfolglos ist und damit nur
Kosten verursacht.
Daher habe ich alleine eine Strafanzeige gestellt. Es ist
meine letzte Chance, gegen die neuen Vorwürfe in den
Klageerwiderungen vorzugehen.
Da noch keine Reaktion erfolgt ist, habe ich etwas Hoffnung,
aber keine große.
Ihr erster Brief mit dem Ziel der Aktenlöschung hat bei mir
den Eindruck erweckt, dass er wirkungslos ist und so war es
auch. Eine Aktenlöschung halte ich nur für möglich, wenn auf die
vielen Ungerechtigkeiten u.a. auch durch das Amts- und
Landgericht hingewiesen wird. Das werden Sie meiner Meinung nach
nicht tun. Wenn meine eben genannten Argumente richtig sind,
dann stellen Sie das Ziel der Aktenlöschung ein.
Meine finanziellen Belastungen durch die verschiedenen Klagen
wachsen sowieso immer mehr und ich habe keine Hoffnung,
irgendeinen Cent zurückzubekommen.
Sie haben die gemeinsame Zusammenarbeit mit mir abgelehnt,
obwohl ich argumentiert habe, dass Sie Ihr Wissen als Anwalt und
ich das Wissen über die Ereignisse habe.
Außerdem kann ich schnell im Internet benötigtes Fachwissen
finden. Kein Anwalt kann die umfangreiche Gesetzgebung und die
Gesetzesauslegung in der Bundesrepublik kennen.
Allerdings ist es dafür fast zu spät. Im November und Anfang
Dezember sind jedes Jahr die wichtigsten Geflügelausstellungen,
für die ich verbindliche Hotelbuchungen und Bahnfahrkarten habe.
Ein weiterer Grund ist Ihr Hinweis in der Vergangenheit, dass
man bei einer Klage vor Gericht nicht zu viel schreiben sollte.
Dieses Argument kann ich nicht akzeptieren. Wenn es viele
ungerechte Ereignisse gibt, dann muss eben mehr geschrieben
werden.
Als Beweis für die ungerechte Behandlung durch die Polizei
haben Sie den 410 g schweren Schriftwechsel vom
Verwaltungsgericht bekommen, den ich für meine ausführlich
begründeten Zwecke verwenden wollte. So wie ich Sie kenne,
werden Sie diesen gesamten Schriftwechsel nicht als Beweis gegen
die Polizei verwenden. Falls doch, ist es für Sie viel zu teuer
und arbeitsaufwändig, Mehrfachkopien davon anzufertigen. Das
würde ich tun.
Genauso ist es beim Landratsamt Lörrach. Durch meine
Schilderungen und den Schriftwechsel mit dem Landratsamt
Baurecht, Gewerberecht und Soziales lassen sich
Amtspflichtsverletzungen belegen. Das sind wieder sehr viele
Schriftstücke, die ich erstellen und in Mehrfachform ausdrücken
könnte.
Aufgrund dieser Ereignisse einschließlich der mehrfachen
Aktenvernichtung ist es wirklich nicht ausgeschlossen, dass das
Landratsamt das Schreiben an das Amtsgericht weitergeleitet hat,
um die Amtspflichtverletzungen im Bau- und Gewerberecht zu
vertuschen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |