Anwalt12- Adresse..... An
Moser-Adresse
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Lörrach, 3.9.2015
Moser ./. Landratsamt
Verweisung an das Landgericht Freiburg
Sehr geehrte Frau Moser,
ich muss den Entwurf vom 2.9.2015 korrigieren.
Nach dem sachdienlichen Hinweis des Berichterstatters im
Schreiben des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 31.8.2015
ist unabhängig vom Streitwert hier das Landgericht und nicht das
Amtsgericht zuständig.
Daher wird die Verweisung nicht an das Amtsgericht Lörrach,
sondern an das Landgericht Freiburg zu beantragen sein.
Das Verfahren zur Aktenvernichtung bei der Justizverwaltung
des Amtsgerichts Lörrach halte ich für aussichtsreicher, sobald
Sie einen positiven Titel bei dem Landgericht gegen den
Landkreis Lörrach erstritten haben. |
(Kommentar am 21.4.2016: Bis heute ist kein positiver Titel
erstritten, trotzdem gibt es später sinnlose Versuche zur
Aktenlöschung) |
Lehnt das Amtsgericht ab, steht der Weg zum Oberlandesgericht
Karlsruhe nach §§ 23 ff. EG GVG noch offen.
Der Berichterstatter des Verwaltungsgericht bestätigt in dem
Schreiben vom 31.8.2015 diesen Rechtsweg.
Mit dem Prozess gegen den Landkreis schaffen wir hoffentlich
die Grundlage dafür, dass die vom Landratsamt veranlasste
Aktenführung des Betreuungsgerichts durch Aussonderung und
Vernichtung der Gerichtsakten rückgängig gemacht wird. |
(Kommentar am 21.4.2016: Völlig sinnlose Begründung. Nur wenn
die Falschaussagen der Gegenpartei belegt werden, wäre dies
möglich.
Die Falschaussagen der Gegenpartei haben aber im
Amtsgerichtsverfahren 2014 und beim Landgerichtsvefahren 2015
zugenommen, wobei weder die Anwältin 10 in der 1. Instanz noch
Anwalt 12 in der 2. Instanz dagegen vorgegangen sind. Beide
hatten ausführliche schriftliche Gegenargumente von mir. |
Ich hoffe, Sie können erkennen und anerkennen, dass Sie vom
Verwal-tungsgericht mit unserer Klage ernst genommen- und auf
den zuständigen Rechtsweg geleitet werden. |
Kommentar am 21.4.2016: Kopfschütteln, kein Kommentar |
Der Abstand von 6 Jahren zum Geschehen vom 7.7.2009/8.7.2009
führt dazu, Ihre Rehabilitierung mit Konzentration auf objektive
Tatsachen und Umstände, wie ich sie in der Klage darstelle, zu
betreiben: der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 (zeitnah!) und
die Kausalität des Computerschadens vom 7.7.2009 sind die zwei
objektiven Hebel gegen die ''weichen" falschen Unterstellungen
("Geltung als psychisch krank"). Dazu kommt die Einmischung in
die Nachbarschaft und die Baustelle der Nachbarin.
Mit freundlichen
Grüßen
Rechtsanwalt 12
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Kommentar am 21.04.2016:
Statt zu versuchen, alle Falschaussagen im Polizeibericht zu
belegen, hält Anwalt 12 nur die Richtigstellung des
Festplattenschaden für wichtig. Das weiß ich aufgrund seiner
mündlichen und schriftlichen Äußerungen.
Diese Konzentration auf einen Ausschnitt des Polizeiberichts ist
wirkungslos, was sich später auch herausstellt. |