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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief Nr. 2 an Anwalt 12 am 13.7.2015


Moser-Adresse.....

An
Anwalt 12
Adresse.....

13.07.2015

 

Meine Argumente zu Ihrem Schreiben vom 2.7.2015 .
Brief Nr. 2 von heute

 

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

hier im folgenden nochmals meine Argumente zu Ihren Argumenten (Letztere in Rahmen).

I.

ich beabsichtige eine Klageführung namens und im Auftrag der
Frau Gertrud Moser, J..............-Str. 9, 79....... B......,
auf eine Folgenbeseitigung gegen den Landkreis Lörrach als Kreispolizeibe-hörde wegen Weiterleitung des in Kopie beigefügten Polizeiberichts vom 9.7.2009 an das Amtsgericht Lörrach (Betreuungsgericht), ohne die Be-troffene verständigt zu haben.

 

Die Argumente dazu sind im anderen Brief von heute enthalten.
Die Kreispolizeibehörde hat nicht direkt, und somit auch nicht geantwortet.

Damit ist auch offen, ob der Brief von der Posteingangsstelle an die Kreispolizei weitergegeben wurden. Wenn ja, müsste dies über die Akten der Kreispolizei belegt werden können.

Da aber angeblich alles vernichtet wurde und sie nie direkt geantwortet hat, kann ihr auch nichts vorgeworfen werden.

 

II.

 

Frau Moser wurde durch die Durchführung eines gerichtlichen Betreuungs-verfahrens psychisch schwer enttäuscht und verletzt, da sie sich gegen die Durchführung des Betreuungsverfahrens an sich nicht wehren konnte, - auch wenn am Ende eine Betreuerbestellung abgelehnt wurde.

 

Ergänzen so oder in ähnlicher oder in kürzerer Form:
Sie wurde zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen, das bei staatlichen Institutionen zu ihren Ungunsten verwendet werden kann.
(Es wurde später auch von der Staatsanwaltschaft kopiert, als sie ohne Rechtsanwalt eine Strafanzeige gegen die Anzeigeerstatterin des Polizeiberichts schrieb. Die Staatsanwaltschaft hat dann kein Strafverfahren gegen die Anzeigeerstatterin eingeleitet.
Auf im Gutachten nachweisbare Fehler hat die Zivilgerichtsbarkeit nicht reagiert.)
 

III.

 

Das Polizeipräsidium Freiburg (V/RuD-0......3-6/Moser) hat eine Klag-losstellung mit Schreiben, vom 16.6.2015 und auf meinen Widerspruch mit Schreiben vom 25.6.2015 abgelehnt.  (Anlagen)

 

Ist es wichtig oder sinnvoll, dass das Landratsamt diese Information erhält?

Meiner Meinung nach soll gegen die Polizei und gegen das Landratsamt vorgegangen werden.

 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


Kommentar am 16.04.2016:
Rechtsanwalt 12 hat die vorgeschlagene Zusammenarbeit abgelehnt. Er ist im Pensionsalter, hat keine Erfahrung mit dem Internet und schreibt nur mit einer Schreibmaschine. Aufgrund dieses Schreibens  und auch später wäre eine gemeinsame Zusammenarbeit besser gewesen.

Geändert am:   10.01.2019

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