Moser-Adresse...............
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
07.11.2014
Aktenzeichen 2 C 1446/14
Ihre Verfügung vom 21.10.2014,
Einbeziehung von Staatsanwaltschaftsakten
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Ihrer Verfügung vom 21.10.2014
werden zwei Staatsanwaltschaftsakten einbezogen.
Mit meinem Schreiben vom 22.10.2014 habe ich beantragt, eine
dritte mit dem Aktenzeichen 80 Js 1317/24 mit einzubeziehen.
In meiner Klageschrift wollte ich ein
juristisches Gutachten zum Tatbestand der falschen
Verdächtigung, aber nur mit den beiden Mitteln „Zeugenbefragung“
und „Antworten der Beklagten zu meinem Fragen zum
Polizeibericht“.
Da sich die Vorgänge auf das Jahr 2009
beziehen, bin ich inzwischen der Meinung, dass die drei späteren
Staatsanwaltschaftsakten nicht so wichtig sind, wie die aus dem
Jahr 2009.
Bis heute bin ich der Meinung, dass diese Akte eine Rolle
spielen könnte.
Inzwischen bin ich der Meinung, dass
aufgrund meiner Klage keine Staatsanwaltschaftsakte einbezogen
werden muss, weil ich die Mittel für das juristische Gutachten
angegeben habe.
Ich lege damit Widerspruch ein und
beantrage, dass keine Staatsanwaltschaftsakte zunächst
herangezogen wird. Ich behalte mir vor, dass sie doch
herangezogen werden, wenn der Gütetermin erfolglos war und es
sich im Laufe des Gerichtsverfahrens ergibt, dass die Akten
notwendig sind, dann aber unbedingt die Akte aus dem Jahr 2009.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |