In Sachen
Moser, G. ./. Nachbarin-X wg. Schadenersatz
Sehr geehrte Frau Moser,
wir bitten um Kenntnisnahme.
1. Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass Schriftsätze
und deren Anlagen gemäß § 133 Abs. 1 ZPO in der für die
Zustellung erforderlichen Anzahl einzureichen sind.
Dem Schriftsatz vom 23.10.2014 waren die Anlagen nur in
einfacher Fertigung beigefügt.
Der Klägerin wird aufgegeben, die Anlagen für die Gegenpartei
innerhalb 1 Woche einzureichen.
Dr. Puchinger
Richterin
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger
od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger
bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
Mit freundlichen Grüßen
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Justizangestellte
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne
Unterschrift gültig.
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