AS 25
Moser-Adresse...............
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
23.10.2014
Aktenzeichen 2 C 1446/14
Ihr Schreiben vom 22.10.2014 u.a. mit Termin für Güteverhandlung
Antrag: Staatsanwaltschaftsakte Aktenzeichen 80 Js 1317/14 mit
einbeziehen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage zum oben genannten Schreiben: Verfügung vom
21.10.2014 wird in der letzten Zeile bekannt gegeben, dass zwei
Staatsanwaltschaftsakten mit einbezogen werden.
Es gibt aber noch eine dritte Staatsanwaltschaftsakte. Ich
erstattete
Strafanzeige und Strafantrag am 11.12.2013, nachdem ich
die Aktenkopien der Akte 86 Js 7931/13 (Strafverfahren wegen
Bedrohung gegen mich) bekommen hatte.
Die erste Strafanzeige mit dem Aktenzeichen 400 Js 24286/13
erfolgte aufgrund des Schreibens der Rechtsanwältin x (von
Nachbarin-X) vom 13.08.2013.
Auf die
Strafanzeige vom 11. Dezember 2013 reagierte die
Staatsanwaltschaft Lörrach erst nach meiner Nachfrage im Januar
und zwar am 05.02.2014 mit dem Aktenzeichen 80 Js 1317/14 und
der Ablehnung der Strafanzeige.
Bei der ersten Strafanzeige 400 Js 24286/13 hatte ich auch
bei Beschwerden dazu keinen Anwalt.
Bei der zweiten Strafanzeige erwartete ich, dass mein
derzeitiger Rechtsanwalt Dr. Anwalt 7 einen Schriftsatz
bei der Generalstaatsanwaltschaft abgibt. Das hat er nicht
getan, weil ich angeblich keinen Erfolg gehabt hätte. Ob diese
Aussage wahr oder falsch ist, kann ich bis heute nicht
beurteilen.
Im Rahmen einer möglichen Klage vor dem Amtsgericht Lörrach
durch RA Anwalt 7 hat sich gezeigt, dass er nicht getan hat, was
er mir schriftlich mitgeteilt hat. Er hat sich bis heute nicht
mehr gemeldet. Ich werde daher in den nächsten Tagen Kontakt mit
der Rechtsanwaltskammer Freiburg aufnehmen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlage: Wichtige Schreiben zum letzten Abschnitt dieses
Briefes mit Überblick dazu |