Absender Moser
Amtsgericht Lörrach
79539 Lörrach
07.05.2012
Aktenzeichen XVII ................. - Meine Email vom 05.05.2012
Weitergabe der Akte an andere staatliche Institutionen außerhalb der
Gerichtsbarkeit ohne mein Wissen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Akte ist durch gravierende Falschaussagen meiner
Nachbarin-X bei der Polizei
zustande gekommen und durch die nicht berechtigte Weiterleitung des Polizeiberichts durch das Landratsamt an Sie.
Bis zum heutigen Tag haben Polizei, Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichtsbarkeit das Recht auf Prüfung dieser Falschaussagen verweigert.
Weil bisher mehrere Anwälte zuwenig zu meinen Gunsten tätig geworden sind,
versuche ich jetzt auf dem Verwaltungsgerichtsweg zu meinem Recht zu kommen.
Im Zusammenhang mit meinen Nachbarn gibt es vermutlich rechtswidrige
Verhaltensweisen von der Polizei, vom Binzen
Bürgermeister und vom Landratsamt
Baurecht, was ein Verwaltungsgericht klären soll.
Es ist sogar möglich, dass die Falschaussagen meiner
Nachbarin-X durch meinen
Widerspruch im Rahmen vom Baurecht getätigt wurden.
Betreuungsakten sind besonders schutzwürdig.
Antrag:
Vor der Weiterleitung meiner Akten an andere staatliche Institutionen muss ich informiert werden, damit ich die begründete Weitergabe überprüfen kann.
Falls Sie die Akte schon an das Landratsamt Lörrach weitergegeben haben, reiche ich eine Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz ein.
Aufgrund des Verhaltens des Landratsamts könnte sie sowie dringend erforderlich sein.
Mit freundlichem Gruß
Moser
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