Landratsamt Lörrach
Dezernat/Fachbereich. V/Fachbereich Soziales
Rechtsanwalt 3
Adresse....
Dezernat / Amt:
V/Fachbereich Soziales
Sachbearbeiterin: Frau Hermann.
Az 511.0
27.04.2010
Ihr Schreiben vom 28.03.2010 Sehr
geehrter Herr Anwalt 3,
es tut uns leid, dass wir erst heute auf ihr Schreiben antworten
können.
Tatsächlich ist es aufgrund des Polizeivermerkes zur Anregung eines
Betreuungsverfahrens gekommen. Im Zuge dieser Anregung ist die
Betreuungsbehörde im Auftrag des Betreuungsgerichtes tätig geworden.
Das Betreuungsverfahren ist jedoch abgeschlossen. Der von Ihnen
vertretenen Frau Moser wurde kein Betreuer zur Seite gestellt.
Die bei der Betreuungsbehörde geführte Ermittlungsakte wird nach
Abschluss des Verfahrens vernichtet, sofern es nicht zu einer
gesetzlichen Betreuung kommt. Sofern es zu einer Betreuung kommt
, wird die Akte weitergeführt, da das Betreuungserfordernis wie Sie
sicherlich wissen, überprüft werden muss in regelmässigen Abständen
. Für die Aufbewahrung einer Ermittlungsakte, die
nicht zur Betreuung führte, fehlt jedoch der Grund, alsbald der
Gerichtsbeschluss bestandkräftig und der Behörde bekanntgeworden
ist. - Insoweit können wir auf Ihre Einlassungen
nichts - weiteres mitteilen,- insbesondere werden wir zu einer nicht
mehr bestehenden Akte keine Schreiben nehmen. Mit
freundlichen Grüssen
Zimmermann-Fiscella
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