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7.8.2009 Landratsamt Lörrach Baurecht an Regierungspräsidium


Email an Regierungspräsidium und Kopie an zwei Mitarbeiter Landratsamt Baurecht

07.08.2009 09:17

Thema Beschwerde von Frau Moser

Sehr geehrter Herr Dr. D.,

Herr H. hat mich gebeten, Sie über den Vorgang zu informieren.
Der Einfachheit halber werde ich Ihnen die Akten zukommen lassen; Sie können sich dann ein eigenes Bild zu den Vorgängen machen.

Vorab folgendes:
Wir hatten Frau Moser ein Gespräch angeboten, um ihre Anliegen zu erörtern. Dieses hat am 21.7.09 stattgefunden. In diesem Gespräch hat Frau Moser durchaus einen "vernünftigen" Eindruck gemacht.
Insoweit decken sich unsere Feststellungen.

In der Sache selbst konnten wir Frau Moser nicht weiterhelfen. Unsere Notiz über das Gespräch mit Frau Moser ist zu Ihrer Information beigefügt.

Inzwischen hat Frau Moser den Widerspruch zurückgenommen (Post ) und das Nachhilfezimmer aufgegeben (Pos. 5) womit sich die baurechtlich relevanten Gesichtpunkte erledigt haben. Die Nutzungsänderung wäre i.Ü. ohne weiteres genehmigungsfähig.

Ungeheuerlich ist in der Tat der Vorwurf von Frau Moser, "sie habe ein Schreiben erhalten, wonach auf Anregung des Baurechtsamtes des Landratsamt das Amtsgericht prüfe, ob ein Betreuer für sie bestellt werde!". Ich frage mich, was uns Frau Moser da überhaupt zutraut. Unsere Nachfrage beim
Amtsgericht hat ergeben, dass zwar ein Schreiben des Landratsamt existiert; dieses stammt aber nicht von der Baurechtsbehörde und wurde Frau Moser so auch nicht mitgeteilt. Frau Moser hat sich durch Akteneinsicht beim Amtsgericht hiervon überzeugt und den Vorwurf zurückgenommen.

Email-Anlage: Beschwerde Moser_doc.zip

GM-Kommentar: Der im letzten Abschnitt mir gegenüber geäußerter Vorwurf ist falsch. Ich habe das Schreiben zur Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens einem Mitarbeiter des Regierungspräsidiums am Telefon vorgelesen. Weiterer Beleg: Meine Beschwerde ans Amtsgericht vom 30.07.2009

 

     
     
     
     
     
     
     
     
     
Mit freundlichem Gruß
Moser

Geändert am:   28.01.2019

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